AGBs TDS Riet­berg GmbH & Co. KG 

1. All­ge­mei­nes

Die nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge zwi­schen der TDS Riet­berg GmbH & Co. KG (nach­fol­gend TDS Riet­berg, wir, uns) und Ver­brau­chern und/oder Unter­neh­mer. Dies gilt auch für Bestel­lun­gen über den Online-Shop der TDS Rietberg.

Ver­brau­cher ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen. Unter­neh­mer ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

 

Gegen­über Unter­neh­mern gel­ten die­se AGB auch für künf­ti­ge Geschäfts­be­zie­hun­gen, ohne dass wir noch­mals auf sie hin­wei­sen müss­ten. Ver­wen­det der Unter­neh­mer ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen, wird deren Gel­tung hier­mit wider­spro­chen; sie wer­den nur dann Ver­trags­be­stand­teil, wenn wir dem aus­drück­lich zuge­stimmt haben.

2. Vertragspartner/Vertragsschluss

Unse­re Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Ein Ver­trag (außer­halb des Online-Shops) kommt mit unse­rer schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung oder der Aus­füh­rung der Lie­fe­rung durch uns zustande.

In unse­rem Online-Shop abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge kom­men zwi­schen dem Kun­den und der TDS Riet­berg zustande.

Die Dar­stel­lung der Pro­duk­te in unse­rem Online-Shop stellt kein recht­lich bin­den­des Ange­bot, son­dern einen unver­bind­li­chen Online-Kata­log dar. Sie kön­nen unse­re Pro­duk­te zunächst unver­bind­lich in den Waren­korb legen und Ihre Ein­ga­ben vor Absen­den Ihrer ver­bind­li­chen Bestel­lung jeder­zeit kor­ri­gie­ren, indem Sie die hier­für im Bestell­ab­lauf vor­ge­se­he­nen und erläu­ter­ten Kor­rek­tur­hil­fen nut­zen. Am Ende des Bestell­vor­gangs erhal­ten Sie eine Zusam­men­stel­lung der Pro­duk­te mit dem Gesamt­preis inklu­si­ve der Mehr­wert­steu­er. Durch Ankli­cken des Bestell­but­tons („Jetzt kau­fen“) geben Sie eine ver­bind­li­che Bestel­lung der im Waren­korb ent­hal­te­nen Waren ab. Die Bestä­ti­gung des Zugangs Ihrer Bestel­lung erfolgt per E‑Mail unmit­tel­bar nach Absen­den der Bestel­lung. In einer sol­chen Emp­fangs­be­stä­ti­gung liegt noch nicht die Annah­me des Ange­bots des Käufers.

Wann der Ver­trag mit uns zustan­de kommt, rich­tet sich nach der von Ihnen gewähl­ten Zahlungsart:

Vor­kas­se (Über­wei­sung)

Wir neh­men Ihre Bestel­lung durch Ver­sand einer Annah­me­er­klä­rung in sepa­ra­ter
E‑Mail inner­halb von zwei Tagen an, in wel­cher wir Ihnen unse­re Bank­ver­bin­dung nennen.

Auf Rech­nung

Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf kommt der Ver­trag durch eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung zustan­de. Der Kauf­preis wird fäl­lig, nach­dem die Ware gelie­fert und in Rech­nung gestellt wur­de. In die­sem Fall ist der Kauf­preis inner­halb von 14 (vier­zehn) Tagen ab Erhalt der Rech­nung ohne Abzug zu zah­len, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Die TDS Riet­berg behält sich vor, die Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf nur bis zu einem bestimm­ten Bestell­vo­lu­men anzu­bie­ten und die­se Zah­lungs­art bei Über­schrei­tung des ange­ge­be­nen Bestell­vo­lu­mens abzu­leh­nen. In die­sem Fall wird die TDS Riet­berg den Kun­den in sei­nen Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen im Online-Shop auf eine ent­spre­chen­de Zah­lungs­be­schrän­kung hin­wei­sen. Im Fal­le des Rech­nungs­kaufs behält sich die TDS Riet­berg das Recht vor, die Boni­tät des Kun­den zu überprüfen.

Kre­dit­kar­te

Mit Abga­be der Bestel­lung geben Sie Ihre Kre­dit­kar­ten­da­ten an. Nach Ihrer Legi­ti­ma­ti­on als recht­mä­ßi­ger Kar­ten­in­ha­ber neh­men wir durch Ein­lei­tung der Zah­lungs­trans­ak­ti­on Ihr Ange­bot an.

Pay­Pal

Im Bestell­pro­zess wer­den Sie auf die Web­sei­te der Online-Anbie­ter Pay­Pal wei­ter­ge­lei­tet. Dort kön­nen Sie Ihre Zah­lungs­da­ten ange­ben und die Zah­lungs­an­wei­sung an Pay­Pal bestä­ti­gen. Nach Abga­be der Bestel­lung im Shop for­dern wir Pay­Pal zur Ein­lei­tung der Zah­lungs­trans­ak­ti­on auf und neh­men dadurch Ihr Ange­bot an.

Ein Ver­trags­schluss kommt unab­hän­gig von der Zah­lungs­art nur zustan­de, wenn Sie durch das Kli­cken auf das ent­spre­chen­de Feld die­se Ver­trags­be­din­gun­gen ange­nom­men und zum Ver­trags­be­stand­teil gemacht haben.

3. Lie­fer­zei­ten

Die von uns ange­ge­be­nen Lie­fer­zei­ten sind nur ver­bind­lich, wenn sie aus­drück­lich als ver­bind­lich bestä­tigt wurden.

Die Ein­hal­tung von Lie­fer­fris­ten und ‑ter­mi­nen durch uns setzt die recht­zei­ti­ge und voll­stän­di­ge Erfül­lung der Ver­trags­pflich­ten des Kun­den vor­aus. Ins­be­son­de­re bei vom Käu­fer zu ver­ant­wor­ten­den Ände­run­gen von bereits in Arbeit befind­li­chen tech­ni­schen Doku­men­ta­tio­nen hat der ursprüng­lich genann­te Lie­fer­ter­min kei­ne Gül­tig­keit mehr.

Unse­re Lie­fer­ver­pflich­tung steht unter dem Vor­be­halt voll­stän­di­ger, rich­ti­ger und recht­zei­ti­ger Selbst­be­lie­fe­rung, sofern wir die Ware als Gan­zes oder Bestand­tei­le der Ware von einem Unter­lie­fe­ran­ten bezie­hen. Dies gilt nicht, wenn die Nicht­be­lie­fe­rung oder Ver­zö­ge­rung von uns zu ver­schul­den ist. Aus der Ände­rung des Lie­fer­ter­mins aus vor­ge­nann­ten Grün­den kann kei­ne Stor­nie­rung des gesam­ten Auf­trags abge­lei­tet wer­den. Die ange­ge­be­nen Zei­ten begin­nen mit dem Datum der Auf­trags­be­stä­ti­gung zu lau­fen, jedoch nicht, bevor sämt­li­che Umstän­de der Lie­fe­rung klar­ge­stellt sind.

4. Leis­tungs­hin­der­nis­se

Wir haf­ten nicht für Unmög­lich­keit der Lie­fe­rung oder für Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, soweit die­se durch höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge, zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses nicht vor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se (zB Betriebs­stö­run­gen aller Art, Epi­de­mien, Schwie­rig­kei­ten in der Mate­ri­al- oder Ener­gie­be­schaf­fung, Trans­port­ver­zö­ge­run­gen, Streiks, recht­mä­ßi­ge Aus­sper­run­gen, Man­gel an Arbeits­kräf­ten, Ener­gie oder Roh­stof­fen, Schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung von not­wen­di­gen behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen, behörd­li­che Maß­nah­men oder die aus­blei­ben­de, nicht rich­ti­ge oder nicht recht­zei­ti­ge Belie­fe­rung durch Lie­fe­ran­ten) bei uns oder unse­ren Unter­lie­fe­ran­ten ver­ur­sacht wor­den sind, die wir nicht zu ver­tre­ten haben.

5. Preise/Zahlungsbedingunen

Die Prei­se ver­ste­hen sich mit der ver­ein­bar­ten Fracht­ba­sis aus­schließ­lich Ver­pa­ckung zuzüg­lich der jeweils gül­ti­gen Mehr­wert­steu­er. Unse­re Zah­lungs­for­de­run­gen sind inner­halb von 10 Tagen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug fäl­lig, sofern nicht aus­drück­lich ande­res ver­ein­bart ist. Zurück­be­hal­tungs­rech­te des Käu­fers sind aus­ge­schlos­sen. Zur Auf­rech­nung ist er nur berech­tigt, wenn die Gegen­for­de­run­gen von uns schrift­lich aner­kannt oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind. Wir behal­ten uns vor, Fäl­lig­keits­zin­sen in Höhe von 3% über dem jeweils gül­ti­gen Dis­kont­satz der deut­schen Bun­des­bank zu berech­nen. Schecks wer­den erfül­lungs­hal­ber nur auf­grund beson­de­rer Ver­ein­ba­run­gen ange­nom­men. Sämt­li­che dabei anfal­len­den Kos­ten gehen zu Las­ten des Käu­fers. Zah­lun­gen per Scheck gel­ten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Gegen­wert end­gül­tig ver­fü­gen können.

6. Kre­dit­wür­dig­keit

Hält der Käu­fer ver­ein­bar­te Zah­lungs­be­din­gun­gen nicht ein oder wer­den uns nach Ver­trags­schluss Umstän­de bekannt, die dar­auf schlie­ßen las­sen, dass die Kre­dit­wür­dig­keit nicht so ist, wie wir bei Ver­trags­ab­schluss vor­aus­ge­setzt haben, wer­den sämt­li­che aus­ste­hen­den For­de­run­gen sofort und in vol­ler Höhe fäl­lig. Wir sind berech­tigt, noch aus­ste­hen­de Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen nur gegen Vor­aus­zah­lung aus­zu­füh­ren. Befin­det sich der Käu­fer im Ver­zug, sind wir ohne Set­zen einer Nach­frist berech­tigt, vom Ver­tra­ge zurück­zu­tre­ten oder Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung zu verlangen.

7. Versand/Verpackung

Ver­sand erfolgt in allen Fäl­len auf Gefahr des Emp­fän­gers. Die Gefahr geht in dem Augen­blick auf den Emp­fän­ger über, wenn die Ware unser Haus ver­lässt und dem Spe­di­teur über­ge­ben wird.  Die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert haben. Unter Kauf­leu­ten gilt die in § 377 HGB gere­gel­te Unter­su­chungs- und Rüge­pflicht. Unter­las­sen Sie die dort gere­gel­te Anzei­ge, so gilt die phy­si­sche Ware als geneh­migt, es sei denn, dass es sich um einen Man­gel han­delt, der bei der Unter­su­chung nicht erkenn­bar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen haben.

Zur Siche­rung von Ersatz­an­sprü­chen sind Schä­den vor der Abnah­me der Sen­dung beschei­ni­gen zu las­sen. Die Ver­pa­ckung wird nach unse­rem Ermes­sen vor­ge­nom­men und bil­ligst berechnet.

8. Zeichnungen/Schutzrechte

An Zeich­nun­gen, tech­ni­schen Unter­la­gen usw. steht uns das allei­ni­ge Eigen­tum und Urhe­ber­recht zu, soweit dies nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart wor­den ist. Doku­men­ta­tio­nen in unse­rem Eigen­tum oder unter unse­rem Schutz­recht sind auf Ver­lan­gen zurück­zu­sen­den. Sie dür­fen ohne unse­re Erlaub­nis weder drit­ten Per­so­nen zugäng­lich gemacht noch über­eig­net wer­den. Wir sind nicht ver­pflich­tet, die Recht­mä­ßig­keit der Benut­zung uns ein­ge­sand­ter Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, Mus­ter, Doku­men­ta­tio­nen zu prü­fen. Der die Unter­la­gen zur Ver­fü­gung stel­len­de über­nimmt uns gegen­über die Gewähr dafür, dass die Schutz­rech­te Drit­ter nicht ver­letzt wer­den. Er ver­pflich­tet sich, uns von jeder Haf­tung frei­zu­stel­len, falls sol­che Rech­te ver­letzt wer­den. Wir haf­ten nicht für den Ver­lust uns zur Ver­fü­gung gestell­ter Ware, Zeich­nun­gen und Doku­men­ta­tio­nen.

Ins­be­son­de­re tech­ni­sche Doku­men­ta­tio­nen dür­fen nicht wei­ter ver­kauft, ver­mie­tet oder ver­least wer­den, es sei denn, dies ist aus­drück­lich und schrift­lich ver­ein­bart worden.

9. Mon­ta­ge­be­din­gun­gen

Die regel­mä­ßi­ge Arbeits­zeit unse­rer Mon­teu­re beträgt 7,75 h. Unse­re Mon­teu­re rei­sen grund­sätz­lich per Kraft­fahr­zeug an. Die Tages­kos­ten wer­den für jeden Tag am Mon­ta­ge­ort berech­net, auch für die in der Gesamt­mon­ta­ge lie­gen­den Sonn­aben­de„ Sonn- und Fei­er­ta­ge, an denen kei­ne Arbeit geleis­tet wird. Unse­ren Mon­teu­ren steht alle 14 Tage eine Heim­fahrt zum Wochen­en­de zu. Die Rei­se­kos­ten, das Stun­den­ent­gelt und die Tages­kos­ten für die Rei­se­zeit gehen grund­sätz­lich zu Las­ten des Bestel­lers. Tele­fo­ni­sche Abspra­chen für Mon­ta­gen bedür­fen grund­sätz­lich der schrift­li­chen Bestä­ti­gung. Mit der Mon­ta­ge wird erst begon­nen, wenn sich alle Lie­fer­tei­le am Mon­ta­ge­ort befin­den und die Mon­ta­ge­stel­le zur Mon­ta­ge ent­spre­chend her­ge­rich­tet ist. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, für ange­mes­se­ne Arbeits­be­din­gun­gen zu sor­gen, wobei bestehen­de Sicher­heits­vor­schrif­ten für die Sicher­heit des Arbeits­plat­zes zu beach­ten sind. Unse­re Arbei­ten erstre­cken sich aus­schließ­lich auf Mon­ta­ge , Inbe­trieb­nah­me und War­tung etc. Der Bestel­ler trägt die Ver­ant­wor­tung für die Trag­fä­hig­keit des Unter­grun­des, auf dem der Lie­fer­ge­gen­stand mon­tiert wer­den soll. Zum Bewe­gen schwe­re­rer Tei­le ist vom Kun­den ent­spre­chen­des Hebe­zeug kos­ten­los zur Ver­fü­gung zu stel­len. Auf Anfor­de­rung ist eben­so kos­ten­los ein Mon­ta­ge­hel­fer zu stel­len. Ver­zö­ge­run­gen oder Unter­bre­chun­gen auf der Mon­ta­ge­stel­le, die nicht wir zu ver­tre­ten haben, erfor­dern zusätz­li­che Rei­sen und War­te­zei­ten. Die Kos­ten dafür gehen zu Las­ten des Bestel­lers. Unse­ren Mon­teu­ren ist die geleis­te­te Arbeit auf den Mon­ta­ge­be­le­gen zu beschei­ni­gen. Mit dem Zeit­punkt der Inbe­trieb­nah­me gilt die mon­tier­te Anla­ge als abgenommen.

10. Gewähr­leis­tung

Soweit nicht nach­ste­hend aus­drück­lich anders ver­ein­bart, gilt für Ver­brau­cher das gesetz­li­che Mängelhaftungsrecht.

Ist eine Ware man­gel­haft, erfül­len wir die Gewähr­leis­tungs­rech­te gegen­über Unter­neh­mern zunächst nach unse­rer Wahl durch Besei­ti­gung des Man­gels (Nach­bes­se­rung) oder durch Lie­fe­rung einer man­gel­frei­en Sache (Ersatz­lie­fe­rung). Für Unter­neh­mer beträgt die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprü­che ein Jahr ab Gefahr­über­gang. Die­se Ein­schrän­kun­gen und Frist­ver­kür­zun­gen gel­ten nicht für Ansprü­che auf­grund von Schä­den, die durch uns, unse­re gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen ver­ur­sacht wurden

  • bei Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit;
  • bei vor­sätz­li­cher oder grob fahr­läs­si­ger Pflicht­ver­let­zung sowie Arglist;
  • bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­trau­en darf (Kar­di­nal­pflich­ten);
  • im Rah­men eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit ver­ein­bart oder
  • soweit der Anwen­dungs­be­reich des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes eröff­net ist.

Außer­dem blei­ben die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten für den Rück­griffs­an­spruch nach § 478 BGB unberührt.

Wer­den Ände­run­gen in unse­ren Unter­la­gen oder Pro­duk­ten vor­ge­nom­men, erlö­schen sämt­li­che Gewährleistungsrechte

11. Haf­tung

Für Ansprü­che auf­grund von Schä­den, die durch uns, unse­re gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen ver­ur­sacht wur­den, haf­ten wir stets unbeschränkt

  • bei Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit,
  • bei vor­sätz­li­cher oder grob fahr­läs­si­ger Pflichtverletzung,
  • bei Garan­tie­ver­spre­chen, soweit ver­ein­bart, oder
  • soweit der Anwen­dungs­be­reich des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes eröff­net ist.

Bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­trau­en darf, (Kar­di­nal­pflich­ten) durch leich­te Fahr­läs­sig­keit von uns, unse­ren gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder Erfül­lungs­ge­hil­fen ist die Haf­tung der Höhe nach auf den bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, mit des­sen Ent­ste­hung typi­scher­wei­se gerech­net wer­den muss. Im Übri­gen sind Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz ausgeschlossen.

Soweit über unse­ren Online Shop eine Mög­lich­keit der Wei­ter­lei­tung auf Daten­ban­ken, Web­sites, Diens­te etc. Drit­ter, z.B. durch die Ein­stel­lung von Links oder Hyper­links gege­ben ist, haf­tet TDS Riet­berg weder für Zugäng­lich­keit, Bestand oder Sicher­heit die­ser Daten­ban­ken oder Diens­te, noch für den Inhalt der­sel­ben. Ins­be­son­de­re haf­tet TDS Riet­berg nicht für deren Recht­mä­ßig­keit, inhalt­li­che Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit, Aktua­li­tät etc.

12. Frei­stel­lung

Wir über­neh­men kei­ne Gewähr für unse­re Doku­men­ta­tio­nen, wenn das zuge­hö­ri­ge Pro­dukt nach­träg­lich in einer Wei­se geän­dert wird, dass der Inhalt unse­rer Doku­men­ta­tio­nen unrich­tig wird. Der Pro­dukt­kun­de stellt uns auch in die­sem Fall von etwa­igen Ansprü­chen Drit­ter frei, gleich aus wel­chem Rechts­grund die­se gel­tend gemacht werden.

13. Lohn­ar­bei­ten

Wer­den bei Lohn­ar­bei­ten Tei­le oder Doku­men­ta­tio­nen durch den Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt, sind wir zur Prü­fung die­ser Tei­le oder Doku­men­ta­tio­nen nur ver­pflich­tet, wenn dies aus­drück­lich und schrift­lich ver­ein­bart wor­den ist. Soll­ten gelie­fer­te Tei­le infol­ge höhe­rer Gewalt oder ande­rer von uns nicht zu ver­tre­ten­der Umstän­de unver­wend­bar­wer­den, so kann hier­aus kein Anspruch gegen uns auf kos­ten­lo­se Ersatz­lie­fe­rung oder Erstat­tung sons­ti­ger Kos­ten abge­lei­tet werden

14. Eigen­tums­vor­be­halt

Phy­si­sche Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung unser Eigentum.

Für Unter­neh­mer gilt ergän­zend: Wir behal­ten uns das Eigen­tum an der Ware bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller For­de­run­gen aus einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung vor. Sie dür­fen phy­si­sche Vor­be­halts­wa­re im ordent­li­chen Geschäfts­be­trieb wei­ter­ver­äu­ßern; sämt­li­che aus die­sem Wei­ter­ver­kauf ent­ste­hen­den For­de­run­gen tre­ten Sie – unab­hän­gig von einer Ver­bin­dung oder Ver­mi­schung der Vor­be­halts­wa­re mit einer neu­en Sache – in Höhe des Rech­nungs­be­tra­ges an uns im Vor­aus ab, und wir neh­men die­se Abtre­tung an. Sie blei­ben zur Ein­zie­hung der For­de­run­gen ermäch­tigt, wir dür­fen For­de­run­gen jedoch auch selbst ein­zie­hen, soweit Sie Ihren Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht nachkommen.

15. Erfüllungsort/Recht/Gerichtsstand

Für Unter­neh­mer gilt deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kauf­mann im Sin­ne des Han­dels­ge­setz­bu­ches, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus Ver­trags­ver­hält­nis­sen zwi­schen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

Erfül­lungs­ort für Lie­fe­rung und Bezah­lung ist unser Geschäfts­sitz. Gerichts­stand ist das für unse­ren Geschäfts­sitz ört­li­che Gericht.

Soweit auf Grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re des Geset­zes zur Rege­lung des Rechts der all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB-Gesetz) Bedin­gungs­tei­le unwirk­sam sind, wird ver­ein­bart, dass inso­weit unwirk­sa­me Bedin­gungs­tei­le durch gesetz­lich zuläs­si­ge Rege­lun­gen, ins­be­son­de­re die nach dem AGB-Gesetz für die jewei­li­gen Tat­be­stän­de vor­ge­se­he­nen Bedin­gungs­re­ge­lun­gen, ersetzt wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re für Geschäf­te mit Nichtkaufleuten.

16. Sons­ti­ges

Unse­ren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ent­ge­gen­ste­hen­de Bedin­gun­gen haben kei­ne Wirksamkeit.